Du möchtest dir als Privatperson ein Lastenrad, e-Lastenrad oder Lasten-S-Pedelec anschaffen?
Dann kannst du mithilfe des aktuellen Förderprogramms zur Verbreitung von Lastenrädern einen nicht zurückbaren Zuschuss für den Erwerb deines Lastenrades beantragen.
Mit Hilfe der Lastenradförderung des Landes Niedersachsens kannst du dir einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss für den Erwerb eines Lastenrades beantragen.
800 Euro pro e-Lastenrad
400 Euro pro Lastenrad
Privatpersonen, die ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben,
Natürliche Personen (insbesondere Einzelunternehmen),
Juristische Personen (insbesondere Gesellschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften)
Die Mindestzuladung (ohne Fahrer) beträgt 40 Kilogramm
Das Lastenrad muss neuwertig sein. Gebrauchte Räder sind ausgeschlossen.
Die Nachrüstung von Lastenrädern mit Elektromotoren ist nicht förderfähig
Lastenräder zur entgeltliche Vermietung sind von der Förderung ausgenommen
Nicht förderfähig ist die Anschaffung von Zubehörteilen wie zum Beispiel Sitzkissen, Regenverdecke oder Schlösser
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